Psychiatrische
Störungsbilder
Als approbierter psychologischer Psychotherapeut verfüge ich über eine fünfzehnjährige klinische Erfahrung in der Psychiatrie.
Daher werde ich wegen meiner Doppelqualifikation gerne eingesetzt, wenn psychiatrische Störungen bei einem oder mehreren Verfahrensbeteiligten die gerichtliche Entscheidung in Sorgerechtsverfahren und bei Umgangsregelungen erschweren.
Hierbei kommt es nicht nur auf die Diagnostik etwaiger psychiatrischer Störungen an, sondern vielmehr auch auf die Frage inwieweit die Störung die Erziehungsfähigkeit des betroffenen Verfahrensbeteiligten beeinträchtigt, und welche zielgerichteten Maßnahmen zu ergreifen sind um das Kind, unter Berücksichtigung seiner psychischen Ressourcen, im Haushalt zu belassen, bzw. zurückzuführen.